Transparenz Wiki
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Gortys law inscription

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gortys_law_inscription.jpg

Sofern etwas nicht lesbar ist, kann es auch nicht transparent genannt werden. Vor allem zwecks Weiterverarbeitung z.B. in Software ist auf Maschinenlesbarkeit zu achten, was allerdings in einzelnen Fällen datenschutzrechtliche Bedenken auf den Plan ruft.

Handschrift[]

Da Handschrift nicht unbedingt leserlich / nicht maschinenlesbar ist, sollte darauf im Rahmen von Transparenz weitgehend verzichtet werden (siehe auch "Transparenz-Trägermedien: Papier").

Handschriftliche Dokumente können, sofern diese eine Relevanz als Original haben, als Scan beigefügt werden - müssen dafür allerdings semantisch verschlagwortet, kontextualisiert werden, um einfach gefunden werden zu können.


Kopie / Scan[]

Sofern diese eine Relevanz als Original haben, sind Scans dem Transparenz-Objekt beizufügen. Scans sind nicht ohne Aufbereitung durchsuchbar / maschinenlesbar und müssen daher zumindest verschlagwortet / kontextualisiert werden.


Maschinenlesbarkeit[]

"Alle von Software und/oder Hardware interpretierbaren Daten sind maschinenlesbar." (Wikipedia)


Funktionale Intransparenz[]

Die Datensätze sind nach schutzrechtlichen Bedenken zu analysieren und ggfs. vor Publikation an entsprechenden Stellen zu "schwärzen" bzw. vergleichbar aufzubereiten.

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