Transparenz Wiki
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DSCI0096

insPirat

"Gläserne Transparenz"
ist ohne Filter durchlässig transparent (nicht ~> absolut). Eine "Gläserne Transparenz" ist auf zwei grundlegende Arten möglich:


  • etwas ist bereits in sich transparent, wie eine öffentliche Veranstaltung für die Zuschauer oder eine im Internet publizierte Aufzeichnung ("natürliche Transparenz")
    • Direkte persönliche Teilnahme z.B. an einem Event / öffentliche Veranstaltung
    • ungeschnittene Aufzeichnung von einem Ereignis - gleich ob Ton oder audiovisuell
  • etwas muss erst durch auf- oder Weiterverarbeitung transparent gemacht werden
    • Zugriff auf interne Daten, z.B. als bei Wikileaks die Diplomaten-Depeschen ungefiltert in die Öffentlichkeit kamen - und damit auch (daten-)schutzrechtlich bedenkliche Inhalte

Soweit keine schutzrechtlichen Verletzungen zu erwarten sind, sollte eine "Gläserne Transparenz" möglichst 1. Ordnung (~> direkte oder indirekte Teilhabe / Teilnahme) ermöglicht werden. 
Das ~> "Transparenzprinzip" sollte keine persönlichen Schutzrechte, wie z.B. Datenschutz, Privat- & Intimsphäre verletzen. Hier ist der Mensch höher zu werten als das technische Gebot zur Transparenz. Werden entsprechende Stellen nicht anonymisiert und Schutzrechte verletzt, handelt es sich um ~> "Dysfunktionale Transparenz".

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